Auftragsbedingungen.

 

 

Bei Fall Aufrag, die von uns erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung

des gesamten Gegenstands des Auftrages unser geistiges Eigentum. Insbesondere sind die Auftraggeber nicht berechtigt, ohne meine Zustimmung von mir erstellte Pläne zu verwirklichen. Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Leistungvertrages, ausschließlich

Beratung-, Organisation- und Durchführung erbracht werden. Nachdem die meisten Lie-

feranten wie Unterkunft, - Taverne,-  Blumenladen - Betreiber, Musiker, Eselhalter, usw.

nicht in der Lage sind den Vertrag zu schließen, nehmen die Auftraggeber zur Kenntnis,

dass die Auftragnehmerin die Leistungen vereinbart welche Später bei den Auftraggebern

auch zustande kommen. Darüber hinaus wird für Schlechterfüllungen durch einzelne

Lieferanten, die Auftragnehmerin nicht zur Haftung herangezogen.

 

Stornobedingungen:

 Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht,  vom abgeschlossenen Auftragsvertrag zurückzutreten. Ein Vertragsrücktritt ist allerdings nicht möglich für bei kostenpflichtigen Leistungen welche schon geliefert sind, wie: Konsultation (Persönlich, Telefonisch oder per E-mails) Planung, angefangenen Vorbereitung, 

Für den Fall des Rücktrittes innerhalb von 45 Tagen, oder wenn wegen falsche Dokumente

die Trauung gescheitert wird, 35 % dem Preisangebot als Organisations Kosten, und die

aktuellen Stornoprozente der Lieferanten sind fällig.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt bei besondere Ereignisse und Katastrope von Auftrag 

zurückzutreten und nicht verpflichtet die Schadenkosten zu zahlen. Weiterhin nach

gründlichen Nachweis - wie Krankheit, - vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist

der Auftraggeber verpflichtet für Auftragnehmer eine/n ersatz Organistator/rin sichern.

 

Gewährleistung und Schadenersatz:

Die Vertragsnehmerin leistet im Rahmen der Vorschriften nach Maßnahme dieses Vertrages

Gewähr nur für die eigene Leistungen. Fehlerhafte Ausführung durch Dritte, oder nach Infor-

mationen und Empfehlungen sind nicht zur Auftraggeberin zurückzuführen. Für Schäden

haftet die Aftragnehmerin grundzätzlich nur dann, wenn im Rahmen der Gesetzlichen Vor-

schriften es nachgewiesen wird. Im Fall der zertifizierte Verhinderung, verpflichtet sich

statt seine persönliche Anwesenheit, für entsprechende Vertretung zu sorgen, - soweit es

möglich ist.  Eine Vertretungsliste ist teil des Vertrages.

 

Vertragsgeber: Maria Varga

Vertragnehmer: Die Brautleute.